Erbrecht und Vermögensnachfolge Testamentsvollstreckungen
Erbrecht kann kompliziert sein
Unser Erb- und Pflichtteilsrecht ist wesentlich komplizierter als viele Menschen denken und führt nicht selten zu Streitigkeiten. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten Sie dabei, einen guten Weg durch den Dschungel von innerfamiliären Fragen, Problemen, Gesetzen, Steuern, Gerichtsverfahren usw. zu finden. Unser Ziel ist der dauerhafte Schutz Ihres Vermögens und die Vermeidung von Streit in Ihrer Familie.
Gesetzliche Erbfolge
Das Gesetz enthält Pauschalregelungen für die Abwicklung von Sterbefällen. Die nächsten Angehörigen sind die Erben und müssen den Nachlass zu bestimmten Quoten unter sich aufteilen. Das hört sich einfacher an als es ist. Alle Beteiligten haben bei der Verteilung des Nachlasses unterschiedliche Vorstellungen und Interessen. Eine Einigung ist sehr schwer. Wenn in der emotional ohnehin schwierigen Phase nach einem Todesfall auch noch Streit entsteht, ist das Unglück perfekt.
Testamente und Erbverträge
Mit einem Testament oder Erbvertrag können Sie eine Lösung finden, die Ihren persönlichen Vorstellungen entspricht und Probleme bei der späteren Verteilung Ihres Nachlasses vermeidet. Wir unterstützen wir Sie dabei, Ihre individuelle Erbregelung so zu gestalten, dass Ihr Wille später auch Gehör möglichst problemlos, steuergünstig und ohne unnötige Streitigkeiten umgesetzt werden kann.
Unternehmensnachfolge
Für Unternehmer und ihre Familien entwickeln wir präzise Nachfolgeregelungen, die speziell auf das Unternehmen abgestellt sind und einen möglichst reibungslosen Generationenwechsel unter Inanspruchnahme der steuerlichen Verschonungsreglungen vorbereiten.
Erbauseinandersetzung
Nach einem Sterbefall muss der Nachlass verteilt werden. Dabei sind vielfach auch frühere lebzeitige Zuwendungen zu bewerten und auszugleichen und Pflichtteile auszuzahlen. Das kann sehr kompliziert sein und ist außerordentlich streitträchtig. Wir beraten Sie dabei und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Instanzen.
Pflichtteil
Wenn ein Elternteil verstirbt, erben der länger lebende Elternteil und die Kinder gemeinsam und müssen sich einigen. Oft widersprechen sich aber die Interessen der Eltern und der Kinder (oder Schwiegerkinder), so dass es zu Streit kommt. Mit einem Testament können Sie zwar den länger lebenden Elternteil zum alleinigen Erben bestimmen; dann haben Ihre Kinder aber Pflichtteilsansprüche. Ein Großteil der Gerichtsverfahren dreht sich um Ansprüche zwischen Kindern und Eltern. Wir helfen Ihnen bei der Lösung.
Testamentsvollstreckung
Wenn Sie Streitigkeiten bei der Nachlassabwicklung von vornherein vermeiden und ihre Erben dabei entlasten möchten, sollten Sie an eine Testamentsvollstreckung denken. Unsere Fachanwälte für Erbrecht sind zugleich speziell ausgebildete Testamentsvollstrecker und können Ihnen deshalb helfen.
Schlichtungs- und Schiedsverfahren
Wenn es nach einem Sterbefall zu Streitigkeiten kommt. kann jeder Beteiligte sich an die Gerichte wenden. Sicherlich macht es Ihnen aber keine große Freude, nach einem Todesfall auch noch Familientreffen vor einem Gericht zu veranstalten. Außerdem verursachen Gerichtsverfahren hohe Kosten. Vielfach ist es besser, aufkommende Unstimmigkeiten in einer erbrechtlichen Mediation, Schlichtung, einem Schiedsverfahren oder vor einem Schiedsgericht zu bereinigen. Das sehr viel schneller und kostengünstiger. Wir begleiten sie auch dabei.
Weitere Infos und Muster
Im Servicebereich unter Downloads finden Sie Info-Blätter zu erbrechtlichen Fragen, kleine Mustertestamente und einen Erbschaftsteuerrechner.