DR. FLORIAN BÜHLER
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Herr Dr. Bühler ist auch als Schiedsrichter in erbrechtlichen Streitigkeiten für die DSE – Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. im Bezirk des Landgerichtes Verden zugelassen und betreibt das Schiedsgericht für diesen Bezirk an seinem Kanzleisitz in Syke.
RECHTSGEBIETE
FÜNF GRÜNDE,
DIE SIE ZU UNS FÜHREN:
1. Fachliche Kompetenz
Wir bieten Ihnen eine besondere fachliche Kompetenz in unseren Fachanwaltsbereichen und Spezialgebieten. Unsere Rechtsanwälte, Notare und MitarbeiterInnen bilden sich laufend fort und befinden sich immer auf dem neuesten fachlichen Stand.
2. Persönliche Betreuung
Wir legen größten Wert auf eine persönliche Betreuung. Sie können jederzeit einen kompetenten und freundlichen Ansprechpartner erreichen und einen zeitnahen Termin mit Ihrem Rechtsanwalt oder seiner zuständigen und informierten Assistentin vereinbaren.
3. Schneller und zuverlässiger Service
Sie können auf jede gewünschte Weise mit uns Kontakt halten und Informationen austauschen. Wir informieren Sie in Ihren Angelegenheiten immer schnell und zuverlässig.
4. Klare Aussagen
Wir reden Klartext und kein Juristendeutsch. Wir geben Ihnen in jedem Stadium Ihrer Angelegenheit möglichst eindeutige Informationen und Empfehlungen.
5. Transparentes Honorar
Unser Honorar legen wir schon zu Anfang fest – gemeinsam mit Ihnen. So wissen Sie immer genau, welche Kosten auf Sie zukommen.