Sanierung, Restrukturierung und Eigenverwaltung

Nicht jede wirtschaftliche Krise muss zur Bestellung eines Insolvenzverwalters führen. Je früher die Geschäftsleitung handelt, umso größer sind die Gestaltungsmöglichkeiten. Dem Geschäftsführer, der bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bekanntlich gemäß § 15a InsO zur Stellung eines Insolvenzantrages verpflichtet ist, kann schon zur Vermeidung eigener Haftungsrisiken nur dazu geraten werden, frühzeitig zu agieren und sich fachkundiger Unterstützung zu bedienen.

Mit dem Restrukturierungsplan (StaRUG) und der Eigenverwaltung bzw. dem Schutzschirmverfahren (ESUG) bestehen Sanierungsmöglichkeiten außerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens.

Restrukturierungsplan (StaRUG)
Der Restrukturierungsplan nach dem StaRUG steht Unternehmen offen, die weder zahlungsunfähig noch überschuldet sind, also in den nächsten 12 Monaten noch mindestens 90% ihrer fälligen Verbindlichkeiten bedienen können. Das Verfahren ist nicht öffentlich. Vom Verfahren nicht betroffene Vertragspartner würden – zumindest über offizielle Kanäle – keine Kenntnis davon erlangen.  Das Verfahren bietet die Möglichkeit, auch nur einzelne Verbindlichkeiten einbeziehen und zu regulieren. Jedoch kann im Restrukturierungsplan nach dem StaRUG nicht mit gesetzlichen Sonderregelungen in laufende Verträge (z.B. Mietverträge, Leasingverträge oder Arbeitsverhältnisse) eingegriffen werden.

Eigenverwaltung (ESUG)
Die Eigenverwaltung (ESUG) ermöglichen es Geschäftsführern, ihrer Pflicht zur Insolvenzantragstellung nachzukommen und das Unternehmen unter der Aufsicht eines vom Gericht bestellten Sachwalters selbst zu sanieren. Die Geschäftsführung bleibt also am Ruder, was bei Kunden und Lieferanten für erheblich weniger Unruhe und bessere Sanierungschancen sorgt. Dem Sachwalter obliegt die Aufgabe, die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Vorschriften zu überwachen und dem Gericht zu berichten. Die operative Fortführung des Unternehmens, die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, die insolvenzrechtliche Beachtung von Sicherungsrechten und die Erstellung eines Insolvenzplans obliegt dem Unternehmen selbst.

Wir begleiten diesen Prozess von der Stellung eines Antrages auf Insolvenz in Eigenverwaltung über den die Erstellung eines Insolvenzplans bis zur Aufhebung des Verfahrens mit unserer Erfahrung und sorgen für eine rechtssichere Umsetzung.

Mit unserer Sanierungsberatung helfen wir Unternehmen, frühzeitig Lösungen zu finden – ob durch Restrukturierung, außergerichtliche Vergleiche oder Insolvenz in Eigenverwaltung.