Insolvenzverwaltung/Sachwaltung
Rechtsanwalt Symalla ist seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in der Insolvenzverwaltung tätig. Seit dem Jahr 2019 wird er von verschiedenen Insolvenzgerichten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zum Insolvenzverwalter bestellt.
Mit dem Insolvenzverfahren verfolgt der Gesetzgeber gemäß § 1 InsO das Ziel der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung. Neben der stringenten Verfolgung der Interessen der Gläubigergesamtheit sehen wir eine besondere Verantwortung in der Erhaltung möglichst vieler Arbeitsplätze und der Fortführung und Sanierung des Geschäftsbetriebes eines Unternehmens. Gerichten stehen wir als Insolvenzverwalter in Regelinsolvenzverfahren und Sachwalter in Eigenverwaltungsverfahrens zur Verfügung.